Kath. Kitas Ruhr-Mark gem. GmbH
Mo-Fr: 7:00-16:00 Uhr
Bewegung Sprache
Bundesprogramm "Sprach-Kitas" Familienpastoraler Ort Familienzentrum
Unsere Einrichtung liegt am Zentrumsrand von Iserlohn, im Stadtteil Wermingsen.
Wir betreuen in 2 Gruppen insgesamt 50 Kinder im Alter von 3-6 Jahren.
So fing alles an....Am 09.Dezember 1963 erfolgte der Beschluss des Kirchenvorstandes zum Bau eines Kindergartens.
Die Stadt Iserlohn erteilte die Baugenehmigung am 18.Februar 1964, das Generalvikariat am 31.März 1964. Unter großer Anteilnahme der Gemeinde wurde am 29.06.1964 der erste Spatenstich vollzogen. Nach einer Bauzeit von 11 Monaten war der Kindergarten fertig und wurde am 25.Juli 1965 feierlich eingeweiht. Am 02. August konnte der Kindergarten endlich die Türen für die Kinder öffnen.
Damals besuchten 80 Kinder die beiden Gruppen des Kindergartens.
Im Jahr 1965 wurde die Gruppenstärke gesetzlich auf 25 Plätze je Gruppe reduziert.
Der Kindergarten liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der Kirche Hl. Dreifaltigkeit, des Gemeindehauses und des Jugendheims.
Unsere Einrichtung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Seit einigen Jahren hat unser Kindergarten einen eingetragenen Förderverein. Mit den Einnahmen der Mitgliedsbeiträge und durch Aktionen wie z.B. Waffelverkauf und Trödelmarkt wird auf vielfältige Weise die Arbeit des Kindergartens unterstützt.
Anschaffungen bisher waren u.a.:
Um die pädagogische Arbeit der Einrichtungen zu unterstützen, nimmt der Förderverein gerne Spenden unter folgender Bankverbindung entgegen.
FV KiGa Hl. Dreifaltigkeit
Konto-NR. 169888
Sparkasse Iserlohn BLZ 445 500 45
IBAN DE 45 4455 0045 0000 169888
BIC WELADED1 ISL
Spendenquittungen werden selbstverständlich ausgestellt.
Im Interesse einer guten Zusammenarbeit ist uns ein vertrauensvolles und offenes Miteinander sehr wichtig. Durch die gemeinsame Planung und Durchführung von Festen, Ausflügen etc. entsteht eine gute Gemeinschaft mit den Eltern. Eltern werden zur Mitarbeit eingeladen und die pädagogische Arbeit wird für sie transparent gestaltet.
Sie haben immer die Möglichkeit ihre Wünsche und Vorstellungen zu äußern und mit den Erzieherinnen abzustimmen.
In der Broschüre “Für ihr Kind die Kath. Tageseinrichtung“ (Grundsätzen für das Erziehungs- und Bildungskonzept, Absatz 4. Elternmitwirkung) und im Kibiz § 9 a sind die Rechte und die Rahmenbedingungen für die Elternmitwirkung- undMitbestimmung festgelegt.