Kath. Kitas Östliches Ruhrgebiet gGmbH
Mo-Fr: 07:00-16:00 Uhr
Untergeschoss barrierefrei, Obergeschloss nicht barrierefrei
Kunst Musik
Familienpastoraler Ort
Die katholische Einrichtung liegt im Stadtteil Westhofen.
Es gibt 3 Gruppen für insgesamt 70 Kinder im Alter von 2-6 Jahren. Die Plätze werden mit 25-35 und 45 Betreuungsstunden angeboten.
Es werden folgende Betreuungszeiten angeboten:
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen ist uns sehr wichtig. Elternarbeit muss transparent und offen sein. Wir nehmen die Anliegen und Wünsche der Eltern stets ernst und stehen in einem vertrauensvollen Dialog miteinander.
Eltern sollen sich als unverzichtbaren Teil der Einrichtung betrachten. Ihre Mithilfe und Unterstützung sind wichtige Pfeiler unserer Arbeit. Gemeinsam können wir ein optimales Umfeld für die Entwicklung des Kindes schaffen.
Formen der Zusammenarbeit:
Mit der Vormerkung im KiTa-Navigator erfolgt der Eintrag auf die Warteliste unserer Einrichtung für einen KiTa-Platz. Eine Aufnahme ist mit der Vormerkung im KiTa-Navigator nicht verbunden. Die Platzvergabe beginnt in der Regel Anfang/Mitte Januar für das darauffolgende KiTa-Jahr. Spätere Vormerkungen finden daher nur Berücksichtigung, wenn noch Plätze zur Verfügung stehen.
Aufnahmekriterien:
Über die Platzvergabe entscheidet die Kita-Leitung nach den vom Träger für die Tageseinrichtung vorgegebenen und vom Rat der Tageseinrichtung vereinbarten Aufnahmekriterien.
Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Es wird jährlich auf der Grundlage der Bedarf Situation und in Abstimmung mit dem Jugendamt (Jugendhilfeplanung) die Bedarfsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Da wir eine katholische Einrichtung sind, müssen sich die Eltern beim Anmeldegespräch bereit erklären, die im Konzept festgelegte religiöse Erziehung der Einrichtung mitzutragen.
Neben Berufstätigkeit können auch soziale und familiäre Gründe für einen 45Std-Platz ausschlaggebend sein. In jedem Jahr wird eine Bedarfserhebung erstellt, worin auch von den Eltern, deren Kinder die Einrichtung schon besuchen, schriftlich begründet wird, warum ein 45Std-Platz weiterhin erforderlich ist (Beschäftigungsnachweis).