Kath. Kitas Ruhr-Mark gem. GmbH
Mo-Fr: 07:00-16:00 Uhr
Sprache
Erzählwerkstatt Familienpastoraler Ort
Wir sind der Katholische Kindergarten St. Lioba und befinden uns in der Büddingstraße 58 in 58135 Hagen - Haspe (Spielbrink).
Willkommen, sind Kinder aller Konfessionen und aller Nationalitäten.
Wir betreuen Kinder mit und ohne Beeinträchtigung.
Die Einrichtung besteht aus zwei Gruppen mit 45 Kindern, 6 ErzieherInnen und der Kindergartenleitung.
Unsere Betreuung findet für Kinder von 2-6 Jahren in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Wir bieten Kindern pädagogische Förderung sowie Lebens- und Entwicklungsräume, in denen sie sich ihrem Alter, ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechend entfalten können.
Wir bieten folgende Betreuungszeiten an:
Die enge Zusammenarbeit und der Kontakt zwischen Erziehungsberechtigten, pädagogisch tätigen Kräften und dem Träger ist für uns die Voraussetzung für eine gute pädagogische Arbeit. Auf ihre Mitarbeit und Mitverantwortung sind wir angewiesen.
Die Elternmitwirkung in der Elternversammlung, dem Elternbeirat und dem Rat der Tageseinrichtung hat insbesondere das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Ihnen, uns und unserem pädagogischen Personal zu beleben.
Über diese Mitarbeit in den gewählten Gremien hinaus sind Sie eingeladen, sich am Leben in unserer Einrichtung aktiv zu beteiligen. In einem so verstandenen Miteinander kann unsere gemeinsame Erziehungsaufgabe zum Wohl der Kinder gelingen.
Die Erziehungsberechtigten der in der Einrichtung betreuten Kinder bilden die Elternversammlung. In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen und pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten sowie die angebotenen Öffnungs- und Betreuungszeiten.
Die Elternversammlung wählt auf ihrer ersten Sitzung den Elternbeirat für das aktuelle Kindergartenjahr.
Die Elternversammlung tagt mindestens einmal im Kindergartenjahr.
Der Elternbeirat besteht aus mindestens zwei gewählten Mitgliedern. Er tritt mindestens dreimal jährlich zusammen.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates oder wenn das Kind des Erziehungsberechtigten die Einrichtung nicht mehr besucht.
Rat der Kindertageseinrichtung
Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht zu je einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
Die Mitglieder des Rates der Kindertageseinrichtung arbeiten im allseitigen Bemühen um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung.
Der Rat der Tageseinrichtung hat insbesondere die Aufgabe, die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten, die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung zu beraten und Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren.